(Stand Sep. 2025, aktualisiert nach Beratung in der Schulkonferenz am 30.09.2025)
Handynutzungsverbot der Sekundarschule Wickede
Um eine konzentrierte Lernatmosphäre zu schaffen, Störungen im Unterricht und auf dem Schulgelände zu vermeiden und den fairen Umgang mit digitalen Medien sicherzustellen, gilt an der Sekundarschule Wickede ab sofort das folgende **Handy- und Gerätenutzungsverbot**.
1. Verbot elektronischer Geräte
Elektronische Geräte aller Art sind während des gesamten Schulvormittags (bzw. Schulbetriebs) **grundsätzlich verboten**. Dazu zählen insbesondere:
- Mobiltelefone
- Smartwatches
- MP3-Player
- Tablets
- Laptops
- iPads
- Kopfhörer
- Spielekonsolen
- Wearables oder andere digitale Hilfsmittel
Die Geräte müssen vor Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet sein und ausschließlich in der Schultasche nicht sichtbar mitgeführt werden**. Eine aktive Nutzung ist zu keiner Zeit gestattet – weder während des Unterrichts noch in den Pausen, auf dem Schulhof oder im Gebäude.
Digitale Arbeit im Unterricht erfolgt ausschließlich mit schuleigenen Geräten (iPads, Computern).
Wichtige digitale Informationen wie der QR-Code für das Deutschlandticket oder Notfallnummern müssen von den Schülerinnen und Schülern analog (z. B. ausgedruckt oder handschriftlich notiert) mitgeführt werden.
2. Ausnahmen
Eine Ausnahme vom Verbot besteht nur in den folgenden Fällen:
Medizinische Gründe: Elektronische Geräte dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Schulleitung als medizinisch notwendiges Hilfsmittel genutzt werden (z. B. spezielle Uhren bei Diabetes).
3. Verstoß gegen das Nutzungsverbot
Bei einem Verstoß gegen das Handynutzungsverbot greifen einheitliche und nachvollziehbare Konsequenzen:
1. Erster Verstoß:
- Wird ein digitales Endgerät benutzt oder ist sichtbar, wird es von der Lehrkraft sofort eingezogen.
- Das Gerät kann am gleichen Tag zwischen 13:00 und 13:10 Uhr oder 15:20 und 15:30 Uhr vom
Schüler/ von der Schülerin im Büro der Abteilungsleitung abgeholt werden.
- Die Eltern werden informiert.
2. Zweiter Verstoß:
- Es erfolgt eine Ordnungsmaßnahme nach § 53 Schulgesetz NRW.
- Das Gerät kann am nächsten Tag zwischen 13:00 und 13:10 Uhr oder 15:20 und 15:30 Uhr von den
Erziehungsberechtigten im Büro der Abteilungsleitung abgeholt werden.
- Eintrag im Klassenbuch und ggf. Gespräch mit der Abteilungsleitung.
3. Dritter Verstoß:
- Die Schülerin / der Schüler erhält ein generelles Mitführ- und Nutzungsverbot für alle
elektronischen Geräte für das laufende Schuljahr.
- Die Eltern müssen ein Gespräch mit der Abteilungsleitung führen.
4. Verweigerung der Abgabe eines Geräts:
- Wird die Herausgabe eines Geräts verweigert, gilt dies als Verstoß gegen das Schulgesetz und wird
mit einer Ordnungsmaßnahme geahndet.
- Die Schülerin / der Schüler erhält ein generelles Mitführ- und Nutzungsverbot für alle
elektronischen Geräte für das laufende Schuljahr.
- Die Eltern müssen ein Gespräch mit der Abteilungsleitung führen.
Die Verstöße verfallen nicht am Ende eines Schuljahres, sondern werden während der gesamten
Schulzeit berücksichtigt.
Zielsetzung
Das Ziel dieser Regelung ist es, die Konzentration und Aufmerksamkeit im Unterricht zu steigern, soziale Interaktionen zu fördern und Ablenkungen durch digitale Medien zu minimieren. Gleichzeitig soll der verantwortungsvolle Umgang mit Technik geschult werden.
Die Lehrkräfte und das Kollegium bitten um die Unterstützung durch alle Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern, um diese Regelung erfolgreich umzusetzen.
Sekundarschule Wickede