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Uns ist es wichtig, allen Schülerinnen und Schülern einen angemessenen Abschluss an der Sekundarschule Wickede zu ermöglichen, um jedem das Tor zur Berufswelt zu öffnen. An der Sekundarschule können eine Vielzahl von Abschlüssen erreicht werden. Welche Voraussetzungen für die Abschlüsse erreicht werden müssen und was die Sekundarschule bietet, um einen nahtlosen Übergang von Schule und Beruf zu erzielen, können Sie hier erfahren. Für die Laufbahnberatung stehen außerdem

Anke Weber (a.weber@sk-wickede.de)

für Fragen und weiteren Auskünften bereit.

 


 

 

SchullaufbahnDie verschiedenen Schulabschlüsse, die an der Sekundarschule Wickede erreicht werden können, basieren auf der verbindlichen Grundlage der APO SI NRW, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (Kl. 5-10) in Nordrhein-Westfalen.

An den Sekundarschulen des Landes NRW können vier verschiedene Abschlüsse vergeben werden, die im Folgenden mit ihren Mindestbedingungen aufgeführt werden. Des weiteren bieten wir als inklusive Schule die Möglichkeit für Schulabschlüsse für Förderschüler mit dem Schwerpunkt ,,Lernen” an.

 

1. Hauptschulabschluss nach Klasse 9

 

Die einzelnen Unterrichtsfächer werden in zwei Fächergruppen eingeteilt. Zu der Fächergruppe 1 (Hauptfächer) gehören Deutsch und Mathematik, zu der Fächergruppe 2 gehören alle übrigen Fächer. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 wird mit der Versetzung vergeben. Es ist kein Erweiterungskurs notwendig. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 ist Voraussetzung für eine Versetzung in Klasse 10.

 

Die folgende Tabelle führt einige Versetzungsmöglichkeiten bei bestimmten Notenkombinationen auf:

 
 
 

 
 
2. Hauptschulabschluss nach Klasse 10
 

Für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gehören neben Deutsch und Mathematik auch Nawi und Arbeitslehre zu der Fächergruppe I. Zu der Fächergruppe II gehören alle übrigen Fächer.

Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 wird von der Abschlusskonferenz vergeben. Es ist kein Erweiterungskurs notwendig.

 

Die folgende Tabelle führt einige Versetzungsmöglichkeiten bei bestimmten Notenkombinationen auf:

 Schulabschluesse2

 
 
 

3. Der Mittlere Bildungsabschluss (FOR)

 

Für den Mittleren Bildungsabschluss (FOR) gehören neben Deutsch und Mathematik auch Englisch und WP zu der Fächergruppe I. Zu der Fächergruppe II gehören alle übrigen Fächer (auch Chemie).

Für den Mittleren Bildungsabschluss sind zwei Erweiterungskurse notwendig, die mindestens mit der Note ausreichend bewertet werden müssen. Die gilt auch für das WP-Fach. Die Grundkurse müssen mindestens mit der Note befriedigend, alle übrigen Fächer mit der Note befriedigend/ ausreichend bewertet werden. Bei der Teilnahme an mehr als zwei Erweiterungskursen werden die Leistungen in den Fächern dieser Kurse wie eine um eine Notenstufe bessere Leistung im Grundkursbereich gewertet.  

Mit der Erlangung des Mittleren Bildungsabschlusses ist der Weg zur Fachoberschulreife möglich.

 

Die folgende Tabelle führt einige Möglichkeiten bei bestimmten Notenkombinationen auf, den Mittleren Bildungsabschluss zu erlangen:

 Schulabschluesse3
 
 

 

 

4. Der Mittlere Bildungsabschluss mit Qualifikation (FOR-Q)

 

Für den Mittleren Bildungsabschluss mit Qualifikation (FOR-Q) bleiben die Fächer in der Fächergruppe I und II bestehen. Für diesen Abschluss sind drei Erweiterungskurse notwendig, die mindestens mit der Note befriedigend benotet werden. Dasselbe gilt auch für das WP-Fach. Die Grundkurse müssen mindestens mit gut, alle übrigen Fächer mit mindestens befriedigend bewertet werden.

Bei der Teilnahme an mehr als drei Erweiterungskursen wird die im Fach des vierten Erweiterungskurses erzielte Leistung wie eine um eine Notenstufe bessere Note im Fach des Grundkurses gewertet.

Die Zulassung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Die Leistungen übertreffen die oben angeführten Anforderungen.

  2. Die Abschlusskonferenz ist davon überzeugt, dass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Qualifikationsphase möglich ist.

 

Die folgende Tabelle führt einige Möglichkeiten bei bestimmten Notenkombinationen auf, den Mittleren Bildungsabschluss mit Qualifikation zu erlangen:

 Schulabschluesse4
 
 

 

Nachprüfung: 

 

Die Nachprüfung von "ungenügenden" Leistungen ist nicht möglich. Eine Nachprüfung ist maximal in einem Fach möglich. Eine Nachprüfung ist nur zum Erwerb eines Abschlusses möglich, nicht um eine Ausgleichsregelung zu erreichen. Nachprüfungen nach Jahrgangsstufe 10 in den Fächern der zentralen Prüfung (Deutsch, Mathematik, Englisch) sind nicht möglich.

 

 

Schulabschlüsse für Förderschüler mit dem Schwerpunkt "Lernen”:

 

Schüler und Schülerinnen, die "zieldifferent" unterrichtet werden, das heißt, die nicht in einem vollem Umfang den Anforderungen der APO der SI genügen, bekommen daher keine Noten-, sondern Berichtszeugnisse.

 

 Folgende Abschlüsse können erreicht werden:

  • Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertiger Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen

  • Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10)

 

In Ausnahmefällen kann das 10. Pflichtschuljahr in einer außerschulischen Einrichtung abgeleistet werden. Auskünfte über solche Einrichtungen erhalten Sie bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit.

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