Sekundarschule Wickede (Ruhr) - Ludgerusstraße 1 - 58739 Wickede (Ruhr)        +49 (0) 2377 / 80 97 28 - 3       verwaltung@skw.schule

Sie erhalten hier eine Übersicht über wichtige Informationen zu Krankmeldungen Ihres Kindes und Beurlaubungen.

 

Pflichten der Eltern beim Fehlen ihrer Kinder - Abmeldung per Telefon

Eltern müssen am Tag des Fehlens im Sekretariat anrufen und ihr Kind mündlich entschuldigen. Somit sind die Klassenlehrer/ -innen unmittelbar informiert. 

 

Pflichten der Eltern beim Fehlen ihrer Kinder - schriftl. Entschuldigung

Die Eltern geben ihrem Kind immer eine schriftliche Entschuldigung mit in die Schule, wenn die Kinder wieder gesund sind. Diese Entschuldigung ist die Grundlage für ,,fehlt entschuldigt”. Die genaue Krankheit muss nicht genannt werden. Im Logbuch Ihres Kindes finden Sie auf den letzten Seiten ein Tabelle, die Sie für die schriftlichen Entschuldigungen nutzen können. Die Klassenlehrer/ -innen werden Sie frühzeitig auf nicht entschuldigte Fehlzeiten hinweisen. 

 

Beurlaubungen von Kindern

Die Klassenleitung kann eine Beurlaubung bis zu drei Tagen genehmigen. Längere Beurlaubungen müssen durch die Schulleitung freigegeben werden. Es müssen zudem wichtige Gründe vorliegen. Eine schriftliche Anfrage muss spätestens eine Woche vorher beim Klassenlehrer vorliegen. Fehltage vor und nach den Ferien dürfen nicht genehmigt werden. Eine Kopiervorlage, die Sie hierzu verwenden können, finden Sie im Logbuch Ihres Kindes.

 

Fehlzeiten vor den Ferien

Vor den Ferien kann der Schulleiter nur im Ausnahmefall eine Fehlzeit / Beurlaubung genehmigen. Bei Krankheiten muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

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