Sie erhalten hier eine Übersicht über wichtige Informationen zu Krankmeldungen Ihres Kindes und Beurlaubungen.
Pflichten der Eltern beim Fehlen ihrer Kinder - Abmeldung per Telefon
Eltern müssen am Tag des Fehlens im Sekretariat anrufen und ihr Kind mündlich entschuldigen. Somit sind die Klassenlehrer/ -innen unmittelbar informiert.
Pflichten der Eltern beim Fehlen ihrer Kinder - schriftl. Entschuldigung
Beurlaubungen von Kindern
Die Klassenleitung kann eine Beurlaubung bis zu drei Tagen genehmigen. Längere Beurlaubungen müssen durch die Schulleitung freigegeben werden. Es müssen zudem wichtige Gründe vorliegen. Eine schriftliche Anfrage muss spätestens eine Woche vorher beim Klassenlehrer vorliegen. Fehltage vor und nach den Ferien dürfen nicht genehmigt werden. Eine Kopiervorlage, die Sie hierzu verwenden können, finden Sie im Logbuch Ihres Kindes.
Fehlzeiten vor den Ferien
Vor den Ferien kann der Schulleiter nur im Ausnahmefall eine Fehlzeit / Beurlaubung genehmigen. Bei Krankheiten muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.